Verhaltenskodex
Auszug aus dem Kinder- und Jugendschutzkonzept:
Ein Verhaltenskodex stellt eine Zusammenfassung verschiedener Verhaltensrichtlinien speziell im Umgang mit Nähe und Distanz zwischen Schüler/innen und allen weiteren am Schulleben beteiligten Personen dar. Es ist nicht das Ziel, noch ist es möglich, alle Situationen des schulischen Alltags genau zu reglementieren. Es ist aber sehr wohl ein Ziel, mögliche heikle Situationen zu thematisieren und Verhaltensregeln für diese Situationen festzulegen.
Dadurch entsteht für Schüler/innen mehr Schutz vor Übergriffen und für alle am Schulleben Beteiligten Verhaltenssicherheit.
Durch das Herausgreifen heikler Situationen soll eine Grundhaltung sicht- und spürbar werden, die auch auf andere Bereiche übertragbar ist und dort ebenso gilt.
Typisch für „Heikle Situationen“ [1] ist, dass sie Teil des pädagogischen Alltags sind. Beispiele für heikle Situationen sind das Sichern bei Turnübungen, ebenso wie besonders emotionale Situationen. Genau weil diese Situationen unumgänglich sind, ist es wichtig, derartige Situationen gemeinsam zu reflektieren und eine gemeinsame Haltung zu entwickeln.
Für folgende Situationen haben wir z.B. jeweils fachliche Standards festgelegt.
Situationen mit besonderem Körperkontakt
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Im Sportunterricht[2]
Situationen im Sportunterricht – wie z.B. Sicherung bei Turnübungen oder Ballsport, bei denen es regelmäßig zu körperlichen Kontakten kommt – werden mit der Klassengemeinschaft im Vorhinein besprochen. Die Schüler/innen gehen somit informiert in die Situation. Sie können einschätzen, welche Form von Körperkontakt auf sie zukommen kann, und sie dürfen sich entscheiden, sich dem Körperkontakt zu entziehen. Sonderfall: wenn ein Sichern beispielsweise nicht von anderen Schülerinnen in geeigneter Weise gewährleistet werden kann – dann wird den Schülerinnen erklärt, warum das Sichern durch die Lehrkraft zu geschehen hat. -
Erste Hilfe
Erste Hilfe-Maßnahmen müssen immer situationsadäquat und in Relation zum Ereignis erfolgen: -
Bergung aus einer unmittelbaren Gefahrensituation
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Verständigung von Rettung oder Notarzt
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Einleitung der nötigen Maßnahmen: Reanimation; Schocklagerung; etc.
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Verständigung der Direktion / des Sekretariats
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Verständigung der Erziehungsberechtigten durch Direktion oder Administration (gegebenenfalls durch das Sekretariat)
Bei schulärztlichen Untersuchungen
Die Schulärztin wird bei den neuen 1.Klassen durch die KVs vorgestellt.
Die Schulärztin erklärt den Schüler*innen im Falle von Untersuchungen Zweck und Ablauf der Untersuchung
- Seit der Aufnahme für die 1.Klassen 2026/27 ist von den Erziehungsberechtigten ein Anamneseblatt auszufüllen
Besondere emotionale Situationen
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Trösten z.B. im Sportunterricht, bei schlechten Noten, Liebeskummer oder Heimweh bei mehrtägigen Schulveranstaltungen
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Trost wird in Form von Gesprächen gespendet.
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Berührungen gehen explizit von Schüler*innen aus
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Die Lehrperson kommuniziert klar die Grenzen
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Bei Berührungen von der Lehrperson ausgehend wird zuerst das Einverständnis der/des Schüler*in eingeholt
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Schwärmerei, Verliebtheit von Schüler/innen gegenüber Lehrerinnen und Lehrern
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Bei Schwärmerei, Verliebtheit von Schüler/innen gegenüber Lehrerinnen und Lehrern sucht die betroffene Lehrperson das Gespräch – aber immer unter Hinzuziehung einer weiteren Lehrperson (Vertrauenslehrer*in) 6-Augen-Gespräch
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In diesem Gespräch ist klar zu kommunizieren, dass Liebesbeziehungen zwischen Lehrerpersonen und Schüler/innen in jeder Form verboten sind!
Einzelsituationen
- Einzelförderung, Beratungsgespräche, Lesepatinnen und Lesepaten, …
Einzelsituationen zwischen Schüler/innen und Lehrer/innen finden nur in den dafür vorgesehenen Räumen (ideal: Besprechungszimmer der Schule vor der Administration) möglichst mit Einblickmöglichkeit (geöffnete Zimmertüre) statt. Räume bleiben jedenfalls unverschlossen. Einzelsituationen finden nur in den regulären Arbeitszeiten statt – gemeint ist hier: in Zeiten, in denen im Schulgebäude noch anderer, regulärer Unterricht erteilt wird. Die Uhrzeit und die Dauer ist bekannt bzw. wird vor Beginn bekanntgegeben.
Heikle räumliche Situationen
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Körperpflege und Hygiene, z.B. Duschen, WC, Umkleidebereich
Die Umkleide- und Duschräume der Schüler/innen werden von Sportlehrer/innen/n nicht betreten, solange sich die Schülerinnen umkleiden. Ein Prozedere ist in den einzelnen Turngruppen vereinbart: z.B., dass ein/e Schülerin, nachdem alle umgezogen sind, die Lehrkraft verständigt. Eine Ausnahme ist eine (vermutete) Gefahr im Verzug. In jedem Fall klopfen Lehrerpersonen vorher an. -
Abgelegene, uneinsichtige Orte
Orte wie Abstellkammern, Lagerräume oder Kustodiats-Räumlichkeiten werden von Schüler/innen nicht betreten. -
Das wird in der Hagenmüllergasse genau so umgesetzt!
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Privaträume der Schulwartin/des Schulwarts
Betreten von Privaträumen ist untersagt; Gespräche finden am Gang statt. -
Schulküche: Gibt es nicht!
Beziehungs- und Kontaktgestaltung
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Geschenke, Belohnungen, Vergünstigungen, Bevorzugungen
Keine Geschenke von Lehrpersonen an einzelne Schüler/innen = Standard in der Hagenmüllergasse! -
Mitnahme von Schüler/innen in Privatautos
Schüler/innen werden nicht in privaten Autos von Lehrepersonen oder unterstützendem Personal mitgenommen. -
Nutzung von offiziellen Schulkanälen, privaten Mailadressen, sozialen Medien (Facebook, Instagram, WhatsApp u.a.)
Lehrer/innen und unterstützende Mitarbeiter/innen sind nicht auf sozialen Medien mit Schüler/innen befreundet. Die Kommunikation mit den Schülerinnen, Schülern und Eltern findet über die offiziellen E-Mailadressen bzw. der Schule bekannten Kommunikationskanälen statt (WebUntis und Teams). - Ab September 2026 Umstieg auf: eduFLOW (statt WebUntis – Mitteilungen) -
Geheimhaltung
Von Seiten der Lehrenden werden Schüler/innen niemals zur Geheimhaltung aufgefordert. Alles, was Lehrer/innen Schüler/innen mitteilen, darf besprochen und gegenüber anderen angesprochen werden.
Nachhilfe
Es ist nicht erlaubt, dass Lehrpersonen private Nachhilfe für Schüler/innen der eigenen Schule anbieten.
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Fotos / Videos
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Hier gelten die in der Hausordnung getroffenen Abmachungen – Stichwort: Einverständniserklärung, die am Beginn der 1.Klasse erteilt/nicht erteilt wird!
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Formen der Anrede und des Umgangs mit Schüler/innen und Eltern
Eltern und Lehrer/innen sind per Sie, Ausnahmen werden transparent erklärt -
Kosenamen und Spitznamen werden nur verwendet, wenn der/die Angesprochene dem auch zusagt, bzw. selbst diesen Kose- oder Spitznamen für sich verwendet.
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Außerschulischer Kontakt
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Außerschulischer Kontakt mit den eigenen Schüler*innen wird von den Lehrpersonen vermieden. D.h.. es gibt keinen „systematisch organisierten“ außerschulischen Kontakt.
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Wo er unvermeidbar ist (z.B. Wohnadresse im gleichen Wohnhaus), wird er für die Schulleitung transparent gemacht.
Weitere mögliche heikle Situationen
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Mehrtägige Schulveranstaltungen
Lehrer/innen übernachten bei mehrtägigen Schulveranstaltungen niemals mit Schülerinnen oder Schülern in einem Raum. Bei der Auswahl der Übernachtungsmöglichkeiten ist darauf zu achten, dass dies jedenfalls gewährleistet ist. Das entspricht auch dem Standard in der Hagenmüllergasse. -
Schulfest, Schulball, …
Lehrer/innen und unterstützende Mitarbeiter/innen repräsentieren die Schule auch bei Schulfesten und sonstigen schulbezogenen Veranstaltungen. Sie sind sich stets ihrer Vorbildfunktion bewusst. Das Verhalten soll der Rolle entsprechen. Dies gilt insbesondere für einen sehr maßvollen Umgang mit Alkohol und Zigaretten sowie die angemessene Nähe und Distanz zu Schülerinnen, Schülern und Erziehungsberechtigten. Das entspricht dem Standard der Hagenmüllergasse.…
Wie bereits dargelegt, ist es weder Ziel noch möglich, für jede denkbare heikle Situation im Vorfeld eine detaillierte Handlungsanweisung zu geben. In der Praxis kann es somit auch vorkommen, dass in fachlich begründeten Ausnahmesituationen von den festgelegten fachlichen Standards abgewichen werden muss. In solchen Ausnahmen ist besonders auf größtmögliche Transparenz sowohl gegenüber Schülerinnen, Schülern und Erziehungsberechtigten als auch gegenüber dem Kollegium und der Schulleitung zu achten.
Der Verhaltenskodex soll es somit auch innerhalb des Kollegiums erleichtern, über irritierende Situationen ins Gespräch zu kommen.
Ziel ist es, eine Kultur der Achtsamkeit zu etablieren.
„Achtsamkeit ist ein aufmerksames Beobachten, ein Gewahrsein, das völlig frei von Motiven oder Wünschen ist, ein Beobachten ohne jegliche Interpretation oder Verzerrung.“
(Jiddu Krishnamurti – indischer Philosoph)
Vergleiche die Broschüre „Achtsame Schule“ der Fachstelle Selbstlaut. Download unter: www.selbstlaut.org ↩︎
Speziell für den Sportunterricht sei an dieser Stelle auf einige Materialien verwiesen
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Handreichung „Für Respekt und Sicherheit – Gegen sexualisierte Übergriffe im Sport“
www.100prozent-sport.at/downloadcenter-2/ -
Checkliste „Sichere Sportstätten“ www.100prozent-sport.at/downloadcenter-2/
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Online Kurs „Safe Sport“ www.safesport.at/academy/e-learning
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