SVA Anleitung
![[SVA Vorgehensweise_für LehrerInnen.pdf]]
Ich möchte eine Reise mit meiner Klasse buchen Es gibt folgende Optionen 1) Ich gehe zum Reisebüro, dann braucht man kein SVA-Konto 2) Ich nehme ein SVA Konto, die Reise muss mit dem SGA beschlossen worden sein 3) Ich möchte alles selber mit einer kleinen Gruppe buchen: man könnte sich in den EDV-Saal setzen, jedes Kind mit der eigenen Kreditkarte und sie buchen gemeinsam die Reise zum selben Zeitpunkt im EDV-Saal !!! Es wird abgeraten die Reise der gesamten Klasse vom privaten Konto zu buchen, da in der Vergangenheit schon schlimme Szenarien passiert sind !!! !!! Über Booking.com kann man leider keine Reise für die Klasse buchen !!! ad 2) Man schreibt den Eltern der Kinder die IBAN Nummer vom SVA Konto und es wird dorthin überwiesen Falls das Quartier E-Rechnungen ausstellt, dann eine E-Rechnung verlangen Es gibt Außnahmen, Quartier von Mariazell schickt keine E-Rechnungen, Quartiere im Auslandschicken nur Papierrechnungen und keine E-Rechnungen Für inländische Quartiere gilt Pflicht zur Ausstellung einer E-Rechnung. Wir sind eine Bundesschule und können nur E-Rechnungen bezahlen. Vorsicht eine ERechnung ist nicht eine elektronische Rechnung. Laut § 5 IKTKonG Gesetz. SVA LeiterIn führt eine Mappe mit folgenden Inhalten 1. Seite Ausdruck vom Beginn, dass das Konto auf 0 vom Vorgänger gestellt wurde 2. Seite SGA Beschluss folgende Seiten: Abrechnungsbelege, Kontoauszüge (, Kontoauszüge aufsteigend nach Datum ordnen, Spesenkontoauszug bleibt im Sekretariat) Einnahmen/Ausgaben Rechnung durchführen = mit allen SVA Schulabrechnungsbelege wo alle Einkünfte und Auskünfte angeführt wurden Zusätzlich eine Liste führen, wo alle Namen der Schüler angeführt sind und was sie einbezahlt haben. Es gibt buchhalterische Vorschriften, jede Einnahme und Ausgabe muss in der Einnahmen/Ausgabenrechnung angeführt werden! man darf Geld, welches zu viel am SVA- Konto ist NUR für schulinterne Zwecke verwenden, es muss den SchülerInnen ausbezahlt werden. Man darf keine privaten Ausgaben tätigen - zb keine privaten Ausgaben für Schülerinnen Verpflegung beim Skikurs oder Sportwoche - zb eine Rechnung für Preise zb Schokolade vom Billa, Medaillenrechnung geht in Ordnung Es muss als PSK Ausgabe in der Einnahmen/Ausgabenrechnung angeführten werden HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN Wie lange darf ich für eine Abrechnung brauchen? DIE ABRECHNUNG SOLL NACH 26 Tagen erledigt sein, sonst bekommen wir Rügen von der Bildungsdirektion. Was passiert bei doppelten Überweisungen oder Falschüberweisungen? Bei doppelten Überweisung oder Falschüberweisung der Eltern, Erlagschein ausfüllen und der Zeichnungsberechtigte vom SVA Konto muss unterschreibenLehrerInnen + Schulwart + Sekretärinnen können es zur Bank bringen Wie funktioniert das für ausländische Rechnungen ? Es darf für die ausländische Sprachwochen auch eine Papierrechnung vom Quartier angenommen werden. Ich möchte eine Erstattung vom Elternverein Dann bitte das Formular vorab ausfüllen -) „LehrerInnen-Antrag auf finanzielle Unterstützung“ (bekommt man im Sekretariat) es muss im SGA beschlossen werden was erstattet wird -) wenn Externe auf einen Skikurs mitfahren wollen zb pensionierte LehrerInnen dürfen sie nicht zu aktiven LehrerInnen oder Teilnehmenden gezählt werden, das muss vorher mit dem Elternverein abgesprochen werden ob der Elternverein diese Kosten übernimmt Was mach ich wenn mir Kontoauszüge für die Abrechnung fehlen? Bitte eine Email an nachforschung@bawaggroup.com schreiben Im Betreff steht: Bundeskonto Nachforschung fehlende Kontoauszüge IBAN des SVA-Kontos in der Email angeben und welche Kontoauszugnummer fehlt. Was mach ich wenn zu viel Geld von den Eltern/SchülerInnen einbezahlt wurde? Es muss den Schülern ausbezahlt werden und der Zeichnungsberechtigte muss zur Bank gehen und das Geld abheben. Alles in der Einnahmen/Ausgaben Rechnung anführen: SVA-LeiterInnen müssen eine Namensliste führen, wie viel Geld an die Schüler zurückbezahlt wurde. ! Wichtig bevor man zur Bank geht, mit dem Kontostand im SAP(Sekretariat) vergleichen ob auch genug Geld am Konto oben ist! brauche nur einen Ausweis zum Abheben und den IBAN Was mach ich wenn SchülerInnen erkranken und sie können die Reise nicht antreten? bei Bus-Reisen ist es eine Frage ob man die Kinder schon in den Preis einkalkuliert hat, falls ja dann bekommen sie das Geld der Busreise nicht retour Mit dem Quartier besprechen, ob sie „erkrankte Kinder“ schon einkalkuliert haben, sonst müssen Stornogebühren verrechnet werden Das ginge nicht, normalerweise bekommen erkrankte Kinder die Kosten vom Quartier retour erstattet Einzahlungsbestätigung/Kontendeckung KollegInnen rechtzeitig einzahlen lassen, sonst verzögert sich die Dauer der Abrechnung